Thaerstraße 5, 04129 Leipzig
Sportart(en): Sport und Fitness, Sport und Fitness
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Dresdner Straße 71, 04317 Leipzig
Sportart(en): Reisen und Urlaub, Kreuzfahrten, Fernreisen, Wellnessurlaub, Flüge, Eventreisen, Businessreisen
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Branchen-Point
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten im Rahmen des Online-Portal-Verbundes www.knowhow-point.com.
1 Präambel
AGM P & E / Medienarkaden (MA) ist Produzent von E-Business-Software-Lösungen und betreibt auf folgenden Webseiten: www.knowhow-point.com bzw. www.seminar-point.com bzw. www.myjob-point.com bzw. www.branchen-point.com im Internet einen Marktplatz für Personalentwicklung, Wissen vermittelnde, realisierende und beratende Dienstleistungen, Freizeitthemen und ausgewählte Produktangebote.
Dieser Marktplatz wird auf den eigenen Internetseiten der MA, Social Media Kanälen und Netzwerken, auf Internetseiten von kooperierenden und Partnerunternehmen, sowie als Beschaffungskatalog bei Privatunternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand, Sportclubs oder anderen geeigneten Einrichtungen zugänglich gemacht und promotet.
Grundlage der Dienstleistung von MA ist eine zentrale Datenbank mit der dazugehörigen Software, Design und Know-how, welche markenrechtlich und durch weitere Immaterialgüterrechte und eigene Domains geschützt ist.
Es ist nicht das Anliegen der MA, Produkt- und Dienstleistungsangebote im eigentlichen Sinne anzubieten bzw. zu promoten, sondern eine leistungsorientierte, mit Schlüssigkeit und bedarfsorientiertem Ansatz verbundene Unterstützung anzubieten, mit welchen der Lieferant argumentativ gegenüber seinen potentiellen Kunden punkten kann.
Somit stellen diese Portale stellen eine zusätzliche Umsatzgenerierungsquelle zu bislang bereits vorhandenen Akquisitionsmöglichkeiten dar.
Grundlage der Dienstleistung von AGM / Medienarkaden ist eine zentrale Datenbank mit der dazugehörigen Software, Design und Know-how, welche markenrechtlich und durch weitere Immaterialgüterrechte und eigene Domains geschützt ist.
Das Anliegen des AGM - Unternehmensverbundes ist nicht, Produkt- und Dienstleistungsangebote im herkömmlichen Sinne anzubieten bzw. zu promoten, sondern eine leistungsorientierte, mit Schlüssigkeit und bedarfsorientiert verbundene Unterstützung anzubieten, mit welchen der Lieferant argumentativ gegenüber seinen potentiellen Kunden punkten kann.
Diese Portale stellen eine zusätzliche Umsatzgenerierungsquelle zu seinen bislang bereits vorhandenen Akquisitionsmöglichkeiten dar.
2 Leistungen von MA
- Unterstützung des Lieferanten bei der Angebotstätigkeit (virtuelle Akquisitationsleistung) für Personalentwicklung, Qualifizierung, Weiterbildung, private Arbeitsvermittlung, Produkt- und Dienstleistungsangebote.
- MA unterhält dazu auf seine Kosten das Internetportal www.knowhow-point.com und alle dazugehörigen Sub-Points .
- Potentielle Kunden und Bestandskunden können über erwähnte Portale, Angebote bewerten, anfragen, buchen oder kaufen. Diese Aktivitäten werden inklusive der notwendigen Daten automatisch an den Anbieter/Lieferanten weitergeleitet. Sämtliche Abwicklungs-, Liefer- und Zahlungsmodalitäten werden direkt zwischen dem Lieferanten des Produktes/ der Dienstleistung und dem Kunden geschlossen. Reklamationen aus Übertragungsfehlern sind ausgeschlossen.
- MA stellt sein Anfrage- und Buchungssystem einschließlich verbundenen Services zur Nutzung für Lieferanten und Endkunden auf den obigen Portalen zur Verfügung.
- Statistiken zu Anfragen und Buchungen bzw. Kontaktaufnahmen seitens des Kunden mit dem Lieferanten werden Letzteren durch MA zyklisch zur Verfügung gestellt
- MA wird sich bemühen, seinen Service laufend den Anforderungen entsprechend weiterzuentwickeln, und weitere Anbieter/Lieferanten in den Angebotsservice einführen, betreuen bzw. unterhalten. Erhaltene Hinweise die zur Verbesserung der Portale führen können, werden geprüft und bei Möglichkeit in einem der folgenden Updates berücksichtigt.
- Auf Wunsch und nach vertraglicher Vereinbarung integriert MA den Lieferanten in Anbieterübersichten (Branchenverzeichnis des Portalverbundes, Bildungspartnerübersicht, Arbeitgeberprofil) inclusive relevanter Kontaktmöglichkeiten zum Lieferanten.
- MA nutzt für vertriebliche Aktivitäten und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades zum Teil Vertriebsorganisationen von kooperierenden Firmen und Beziehern des Beschaffungskataloges. MA ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch über die Webseiten seiner Partner (Medien, Portale, Provider, Verlage, Institutionen, etc.) anzubieten. Der Anbieter/Lieferant nimmt dies zur Kenntnis und stimmt dieser Vorgehensweise ausdrücklich zu.
- Die Vertragspartner sind sich darüber im klaren, dass Erfolg, Steigerung der vertrieblichen Akzeptanz und damit auch das Erreichen von effizienten finanziellen Erlösen nur erreicht werden können, wenn beide Seiten aktiv an der Bekanntmachung des Portals www.knowhow-point.com und dessen Sub-points beitragen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung auf den unternehmenseigenen Print- und Webwerbungen des Lieferanten. MA hat seinerseits bereits eine Suchmaschinenoptimierung, verbunden mit gezielten Kampagnewerbungen, auf eigene Kosten vorbereitet und systemtechnisch eingepflegt. Damit wird eine Steigerung der Zugriffe für weitere Jahre vorbereitet und gesichert.
3 Leistungen des Lieferanten
- Der Lieferant übergibt sämtlichen Content (textlich, bildlich und/oder multimedial) und alle Hinweise für die Darstellung seiner Produkte, Leistungen oder Thematiken in nutzbaren Formaten oder passend aufbereitet per E-Mail an MA, damit eine Veröffentlichung vorgenommen werden kann. Dem Lieferanten in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Eingabemasken, Ausfüllhinweise etc. finden dabei Berücksichtigung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit aller verwendeten Daten sorgt der Lieferant selbst. Der Lieferant erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieser Daten.
- Ist auf den Webportalen programmtechnisch die Eigenpflege durch den Lieferanten vorgesehen und möglich, pflegt der Lieferant seine einzustellenden Produkte auf den jeweils dafür vorgesehenen Webportalen selbst.
- MA sind auf der Web-Präsenz des Lieferanten mit www.knowhow-point.com (bzw. www.seminar-point.com oder www.myjob-point.com ) kostenfrei mit Hilfe eines abgestimmten Banners oder Textlinks integriert (z.B. als Projektpartner) und verlinkt, um insgesamt die grundsätzliche Steigerung der globalisierten vertrieblichen Akzeptanz zu erreichen.
4 Abwicklung der über das Portal geschlossenen Verträge
- Die Abwicklung von über das Portal geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. MA übernimmt für die über das Portal geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der über das Portal zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der Dienstleistungen. MA trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
- MA kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
5 Rechte und Datenschutz
- Im www.knowhow-point.com -Portal und dessen Sub-points können sich Benutzer nach erfolgter und geprüfter Registrierung und technischer Verfügbarkeit über das integrierte Login-System mit Benutzername und Passwort anmelden.
- Dieser Datenbankzugang ist zeitlich begrenzt und wird nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von MA deaktiviert.
- Alle im www.knowhow-point.com bzw. dessen Sub-point´s vom Anbieter/Lieferanten zur Verfügung gestellten Daten werden von AGM / Medienarkaden ausschließlich für Zwecke des www.knowhow-point.com bzw. dessen Sub-point´s verwendet. Der Nutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieser Daten.
- Jegliche Weitergabe von Buchungsdaten an Dritte - ausgenommen an jeweilige involvierte Medienpartner für Zwecke des www.knowhow-point.com bzw. dessen Sub-point´s - oder missbräuchliche Verwendung ist ausdrücklich untersagt. Die Vertragsparteien sind im Bereich ihrer Leistung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und Datensicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Die Vertragsparteien bestätigen, die sie betreffenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Datensicherungsmaßnahmen erfüllen. Sie bestätigen auch, die ihnen nach ihrem nationalen Recht obliegenden Meldungen an Datenverarbeitungsregister oder ähnliche Einrichtungen zum Schutz des Datengeheimnisses abzugeben.
- Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an der Datenbank, an dem Datenbanknetzwerken und den eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei MA. Etwaige Rechte des Anbieters an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Urheber- und Markenrechte von Entwicklern, Herstellern u.a. gleichgestellten Institutionen, sind Eigentum dieser und dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden, d.h. die dazu geltenden gesetzlichen Grundlagen sind durch die Nutzer einzuhalten und zu sichern.
- Der Lieferant verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm eingestellten Daten keinerlei schädliche Fremdsoftware oder Spuren davon enthalten. Dies schließt auch Funktion und Datenschutz des Knowhow-point- Portals beeinträchtigende Programme und Scripts ein.
- Der Lieferant verpflichtet sich ihm übergebene ID's, Benutzernamen, Passwörter und andere Log-In Daten geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Bei Verlust der Zugangsdaten oder dem Verdacht auf Missbrauch derselben durch Dritte ist MA unverzüglich zu informieren.
- Ein vorsätzlicher und grobfahrlässiger Missbrauch stellt einen sofortigen fristlosen Kündigungsgrund dar.
- Des Weiteren gelten die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien der Bundesrepublik Deutschland.
6 Vertragskündigung/ Kündigungsfolgen
Die Vereinbarung endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind beispielsweise:
| 1. |
Nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages, der die Aufrechterhaltung der Kooperation unzumutbar macht. Ein derartiger Verstoß wird dem Lieferanten bei Feststellung per E-Mail sofort mitgeteilt und ist im Falle der Nichtabstellung binnen drei Tagen verwirklicht. Der Lieferant wird von der Portalintegration ausgeschlossen. |
| 2. |
Einleitung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder eines diesem Verfahren ähnlichen Verfahrens nach gültigen Rechtsgrundlagen. |
| 3. |
Die Kündigung hat notfalls im Nachgang zur Feststellung mittels eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen. Adresswechsel sind in einer Frist von 4 Wochen nach Vollzug schriftlich anzuzeigen. |
7 Voraussetzungen und Pflichten für die Vertragsparteien
| 1. |
Die Vertragsparteien bestätigen, wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unternehmer bzw. gleich Handelnde zu sein (mit den entsprechenden Befähigungsnachweisen und steuerrechtlichen Voraussetzungen), die eigenen nationalen steuerlichen Vorschriften zu erfüllen und ihr Geschäft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung betreiben. |
| 2. |
Mit diesem Vertrag wird weder eine Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft oder ein sonstiges, über diesen Vertrag hinausgehendes Rechtsverhältnis geschaffen. Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/ oder für die jeweils andere Partei rechtsgeschäftliche Erklärungen - außer jenen, die in diesem Vertrag niedergelegt sind - abzugeben. |
| 3. |
Der Lieferant kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AGM / Medienarkaden an Dritte übertragen. Die Abtretung, Verpachtung, Verpfändung oder andere Verfügung ist ohne Zustimmung von AGM / Medienarkaden unzulässig. |
| 4. |
Der Lieferant verzichtet, mit ihm tatsächlich oder vermeintlich zustehenden Forderungen gegenüber AGM / Medienarkaden aufzurechnen, es sei denn, AGM / Medienarkaden erteilt hierzu die schriftliche Zustimmung. |
8 Haftung
| 1. |
Die Vertragspartner sind für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung ihrer Webseiten sowie für jeglichen Inhalt, der auf ihren Webseiten erscheint, ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Produktinhalte, die durch die Lieferanten eigenständig auf die Webportale, die von dieser vorliegenden Vereinbarung berührt werden, eingepflegt werden. Die Inhalte dürfen den gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen. |
||||||
| 2. |
Dem Lieferanten ist es untersagt Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen. Daraus folgend wird der Lieferant AGM / Medienarkaden von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen AGM / Medienarkaden wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/ oder Inhalte geltend machen. Der Lieferant übernimmt diesbezüglich auch anfallende Kosten der Rechtsverteidigung von AGM / Medianarkaden einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. |
||||||
| 3. |
Der Anbieter/ Lieferant / Vertragspartner gewährleistet in diesem Zusammenhang insbesondere
|
||||||
| 4. |
Die Parteien erklären, dass der Betrieb ihrer Webseiten allenfalls technisch bedingt durch kurze Unterbrechung und Beseitigung von Fehlern unterbrochen sein kann und dass sie für die jeweiligen Folgen derartiger Unterbrechungen oder Fehler keine Haftung übernehmen. |
||||||
| 5. |
Bei Weiterleitungen auf Datenbanken Dritter haftet AGM / Medienarkaden weder für technische Erreichbarkeit, Datensicherheit, Aktualität, noch jegliche Inhalte derselben. |
||||||
| 6. |
AGM / Medienarkaden behält sich vor, eingestellte fremde Inhalte ohne vorherige Information an den Lieferanten zu sperren und/ oder löschen, wenn diese gegen existierendes Recht verstoßen. |
9 Vertragsänderungen
Ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wider und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend dem Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10 Sonstiges
| 1. |
Die Abrechnung von Provisionsansprüchen der AGM auf der Grundlage vorliegender Vereinbarung erfolgt von AGM gegenüber dem Lieferanten direkt. |
| 2. |
Die Gesamtabrechnung zwischen AGM und dem Lieferanten pro Geschäftsjahr erfolgt nach erfolgter Abstimmung über die im laufendem Jahr erfolgte Leistungserreichung (s. Punkt VI) im ersten Monat des Folgejahres. |
| 3. |
Nach der ersten Jahresabrechnung erfolgt die Aufnahme des AGM-Unternehmensverbundes in die Partnerübersicht des Lieferanten mit entsprechender Verlinkung auf der jeweiligen Webpräsenz. |
| 4. |
Die Ungültigkeit einer Passage zum jetzigen Zeitpunkt oder in der Zukunft berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Passagen dieser AGB. |
| 5. |
Sollte eine der vorliegenden Passagen nicht rechtskonform sein, so gilt die der gewollten Formulierung am nächsten liegende im gegenseitigen Vorteil. |
| 6. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig/ Sachsen. AGM / Medienarkaden ist berechtigt auch an den für den Lieferanten zuständigen Gerichten zu klagen. |